Notariat
Urkundsperson
Im schweizerischen Zivilrecht bietet eine öffentliche Urkunde die höchstmögliche rechtliche Sicherheit. Darin legt die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache oder eine rechtsgeschäftliche Erklärung fest. Im Kanton Bern ist die Notarin und der Notar Urkundsperson.
Unabhängigkeit
Das Notariat ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf - getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus.
Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral, vermitteln zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen.
Ausbildung
Unsere mehrjährige juristische Ausbildung ist in einen universitären und praktischen Teil gegliedert. So können wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung garantieren.
Full-Service
Sämtliche mit einem Hauptgeschäft verbundenen Nebenarbeiten wie Abklärungen, Führung von Verhandlungen, Durchführung von Bewilligungsverfahren, Beratung in finanziellen Belangen und Einreichen von Akten bei den Behörden erledigen wir für Sie in unserem Büro. Dank der strengen beruflichen Aufsicht und der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit ist die Notarin resp. der Notar der ideale Partner auch für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte.
Verantwortung
Wir handeln ausschliesslich auf unsere Verantwortung und unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen.