Liegenschaften
Grundeigentum
Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Die Notarin oder der Notar berät Sie in allen Fragen rund um den Liegenschaftskauf, beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für den Eintrag im Grundbuch.
Ihr Haus
Sie können Alleineigentümer eines Hauses sein oder eine Liegenschaft in gemeinschaftlichem Eigentum besitzen resp. erwerben. Je nach Eigentumsform ist die Verfügbarkeit anders ausgestaltet. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und erarbeiten mit Ihnen die optimale Regelung.
Stockwerkeigentum
Das Stockwerkeigentum ist eine besondere, sehr verbreitete Form des Miteigentums. Wir sind zuständig für das Errichten des Stockwerkeigentums und haben eine grosse Erfahrung in der rechtlichen Organisation von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften.
Dienstbarkeiten
Ihr Haus kann mit einem Wohnrecht belastet, Ihre Liegenschaft mit einem Wegrecht erschlossen werden. Wir beraten Sie beim Errichten und Löschen dieser und weiterer Dienstbarkeiten, unterstützen Sie bei den Verhandlungen und sorgen nach der Einigung für den Eintrag im Grundbuch.
Finanzierung
Den Kauf eines Grundstückes oder einer Liegenschaft können die wenigsten aus eigener Kraft finanzieren. Um den Kauf dennoch zu ermöglichen, kann der Eigentümer das Grundstück einem Finanzierungsinstitut verpfänden. So erhält er Geld für die Kaufpreiszahlung.
Hypotheken
Für die Sicherstellung der Hypothek werden Schuldbriefe errichtet. Wir beraten Sie diesbezüglich über die Art, Höhe und Stückelung der Schuldbriefe, beurkunden sie und sorgen für den Eintrag ins Grundbuch.
Beratung
Neben den bei einem Liegenschaftskauf vom Gesetz her durch eine Notarin oder einen Notar auszuführenden Arbeiten stehen wir Ihnen in Fragen der Tragbarkeit, der Mittelbeschaffung und der Abwicklung beratend und unterstützend zur Seite. Wir sind in diesem Zusammenhang auch Ihre Ansprechpartner für steuerrechtliche, familienrechtliche und erbrechtliche Fragen.