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Kosten

Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren in einem Rahmentarif gesetzlich festgelegt. Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung (Honorar). Der Tarif garantiert, dass der rechtssuchende Bürger für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat.

Steuern und Abgaben

Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Handänderungssteuer sowie die Eintragungskosten für das Grundbuch bei unseren Klienten einzuziehen und an den Staat weiterzuleiten.

Gesamtrechnung

Sie erhalten demnach von uns eine detailliert gegliederte Rechnung, die in der Regel folgenden Aufbau aufweist:

  • tarifierte Gebühr für Handänderung, Schuldbrief, Ehevertrag, Inventar, Erbenschein, Gesellschafts-gründung
  • Honorar nach Arbeitsaufwand
  • Auslagen für Kopien, Porti, Spesen, Aktenmaterial
  • Mehrwertsteuer