Handelsrecht
Sie wollen sich selbständig machen, ein eigenes Geschäft gründen oder mit einer anderen Gesellschaft eng kooperieren. Welche Gesellschaftsform ist geeignet? Wie sind die Haftungsverhältnisse? Welche steuerlichen Folgen sind zu beachten? Welche Folgen hat der Handelsregistereintrag? Alles Fragen, in welchen die Notarin und der Notar Sie umfassend berät.
AG und GmbH
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft müssen Sie eine Notarin oder einen Notar beiziehen. Wir beurkunden die Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH's und Stiftungen und errichten die notwendigen Statuten. Wir fassen Sacheinlageverträge, Gesellschaftsverträge sowie Pool- oder Aktionärsbindungsverträge ab.
Handelsregister
Ob Neueintrag oder Änderung, wir beraten Sie und organisieren den Verkehr mit dem Handelsregister.
Kapitalerhöhung
Sie wollen die Gesellschaftsform Ihres Geschäftes, die Statuten ändern oder das Kapital erhöhen. Wir zeigen Ihnen die gesellschafts-, abgabe- und steuerrechtlichen Folgen auf und beurkunden die Änderungen.
Nachfolge
Die rechtzeitige Nachfolgeregelung in Ihrem Unternehmen entscheidet oft über dessen Fortbestand. Die Notarin oder der Notar berät und unterstützt Sie in erb- und steuerrechtlichen sowie unternehmerischen Fragen.