Handelrecht

Handelsrecht

Sie wollen sich selbstständig machen, ein eigenes Geschäft gründen oder mit einer anderen Gesellschaft eng kooperieren. Welche Gesellschaftsform ist geeignet? Wie sind die Haftungsverhältnisse? Welche steuerlichen Folgen sind zu beachten? Welche Folgen hat der Handelsregistereintrag? Alles Fragen, in welchen die Notarin oder der Notar Sie umfassend berät.

AG oder GmbH

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft müssen Sie eine Notarin oder einen Notar beiziehen. Wir beurkunden die Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH's und Stiftungen und errichten die notwendigen Statuten. Wir fassen Sacheinlageverträge, Gesellschaftsverträge sowie Pool- oder Aktionärsbindungsverträge ab.

Handelsregister

Ob Neueintrag oder Änderung, wir beraten Sie und organisieren den Verkehr mit dem Handelsregister.

Kapitalerhöhung

Sie wollen die Gesellschaftsform Ihres Geschäftes, die Statuten ändern oder das Kapital erhöhen. Wir zeigen Ihnen die gesellschafts-, abgabe- und steuerrechtlichen Folgen auf und beurkunden die Änderungen.

Nachfolge

Die rechtzeitige Nachfolgeregelung in Ihrem Unternehmen entscheidet oft über dessen Fortbestand. Der Notar oder die Notarin berät und unterstützt Sie in erb- und steuerrechtlichen sowie unternehmerischen Fragen.

Hauptstrasse 54, 2560 Nidau | Bahnhofstrasse 9, 3250 Lyss | Amthausgasse 10, 3235 Erlach | Telefon 032 331 58 21 | Fax 032 331 58 32 | contact(at)seeland-lex.ch

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