Erbrecht

Erbrecht

Sterben

Der eigene Todesfall ist immer ein heikles Thema. Dennoch sollte man sich rechtzeitig damit befassen.

Krisenherde

Erbquoten, Pflichtteile, Ausgleichung, Erbteilung usw., all dies sind mögliche Krisenherde der Zukunft, die sich mit einem minimalen Aufwand verhindern lassen. Wir helfen Ihnen dabei.

Testament und Erbvertrag

Eine durchdachte, klare Regelung für den Todesfall – sei es durch Testament oder durch Erbvertrag – kann nicht nur Streitigkeiten vermeiden. Vielmehr hat man mannigfaltige Möglichkeiten, das eigene Vermögen zu verteilen, jemanden besonders zu begünstigen, eine Geschäftsnachfolge zu regeln.

Erbanspruch

Sind Sie sich bewusst, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte der Erbschaft den Nachkommen auszahlen muss? Und zur Erfüllung dieser Pflicht evtl. gezwungen ist, sein Haus zu verkaufen? Oder dass selbst ein langjähriger Konkubinatspartner keinen Erbanspruch hat, wenn Sie nichts dagegen unternehmen?

Erbteilung

Wir beraten Sie kompetent in allen erbrechtlichen Fragen. Wir setzen ihre letztwillige Verfügung oder Ihren Erbvertrag auf und sind auch zuständig für die Errichtung des Inventars, die Erbschaftsverwaltung, die Willensvollstreckung und die Erbteilung.

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