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AufsichtBehördeDer Regierungsrat und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen Aufsichtsverfahren ein. RevisionDie Notariatsbüros werden regelmässig durchleuchtet. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet werden. VerbandNeben der Kontrolle durch die kantonale Justizbehörde hat der Verband bernischer Notare (VbN) eine verbandsinterne Kontrollorganisation geschaffen, welche auf Antrag hin versucht, Auseinandersetzungen zwischen Notaren oder zwischen Notaren und ihren Klienten gütlich zu regeln. StandesregelnDie Verhaltensnormen und Vorschriften für das Notariat werden auch in den Standesregeln des VbN festgehalten. Eine Verletzung derselben kann disziplinarisch verfolgt werden. BerufspflichtJede Notarin und jeder Notar hat eine Berufshaftpflicht-Versicherung über mindestens eine Million Franken abgeschlossen. |
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